Was ist Eichen bzw. Eichung?

Neben der Kalibrierung und dem Justieren taucht immer wieder der Begriff Eichen oder Eichung auf. Meine Wasseruhren und Wärmemengenzähler daheim sind zum Beispiel geeicht. Auch die Zapfsäule an der Tankstelle und das Geschwindigkeitsmessgerät der Polizei sollte geeicht sein. Hieraus kann man schon erkennen, dass das Eichen scheinbar oft im Zusammenhang mit einem finanziellen Geschäft steht bei welchem der liebe Verbraucher oder aber auch Verkehrsünder und Kommunenunterstützer zur Kasse gebeten werden.

In diesem Sinne ist die Eichung ein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang, welcher, platt gesagt, die Einhaltung des Eichgesetzes und insbesondere der darin vorgeschrieben Fehlergrenzen für ein Messgerät überprüfen soll. Betroffen sind alle Messgeräte an denen ein "öffentliches Interesse" besteht aus den Bereichen Verbraucher-/Umwelt-/Arbeitsschutz sowie medizinische Produkte (Medizinproduktegesetz).

Ob ein Gerät überhaupt geeicht werden kann (eichfähig), wird durch die Bauartzulassung bestimmt. Mit der Bauartzulassung wird dem Messgerät bestätigt, dass es konstruktiv und in seinen weiteren Beschaffenheitsmerkmalen den Eichvorschriften entspricht. Dies kann in Deutschland durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) erfolgen.

Die Eichung selbst ist dann Ländersache und erfolgt durch das jeweilige "Eichamt". Welches Amt diese Aufgabe wirklich zugeordnet ist oder ob es eine eigenständige Behörde ist scheint ganz unterschiedlich geregelt zu sein. So befasst sich im Saarland das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz damit während es in Berlin - Brandenburg das Landesamt für Mess- und Eichwesen ist.

[Datum: 31.03.2016]