Muss man im Rahmen einer Elektroinstallation ein Kabel oder eine Leitung verlegen, so ist neben anderen wichtigen Punkten bei der Kabeldimensionierung auch der Spannungsfall über die Leitung zu berücksichtigen. Die verschiedenen Normen, Richtlinien und Anschlussbedingungen machen hier konkrete Vorgaben, welcher prozentuale Spannungsfall zulässig ist. Die Regulierung des Spannungsfall ist wichtig, damit die Funktionstüchtigkeit der angeschlossen Geräte (Betriebsmittel) sichergestellt ist.
Die Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz definieren neben anderen Anschlussbedingungen, die meist Bestandteil von Netzanschlussverträgen werden, auch die zulässigen Spannungsabfälle. Diese werden in Abhängigkeit von der Leistung angegeben:
Demnach darf der Spannungsfall im Hauptstromversorgungssystem, dass heißt zwischen Übergabestelle des Netzbetreibers, also dem Hausanschlusskasten (HAK), und dem Stromzähler folgende leistungsabhängigen Werte nicht überschreiten:
Gemäß der DIN 18015 Teil 1 Abschnitt 4.3.1(6) darf der Spannungsfall in Verbraucheranlagen, dass heißt vom Zähler bis zum Verbraucher, 3% nicht übersteigen.
Die DIN VDE 100 Teil 520 Abschnitt 525 schreibt vor, dass der Spannungsfall vom Hausanschlusskasten bis zum Verbraucher 4% nicht übersteigen darf. Ausnahmen werden hier nur bei Verbrauchern mit hohen Anlaufströmen gemacht, wie bei Motoren.
[Datum: 22.05.2016]