Tausch Halogen gegen LED: Problem LED flackert, brummt, leuchtet nicht oder geht kaputt

LEDs sind eine feine Sache, haben diese doch eine hohe Lebensdauer und helfen zudem noch beim Energiesparen. Was liegt da nicht näher die alten Halogen-Leuchten gegen neue LED-Leuchtmittel zu tauschen. Jedoch ist Halogen nicht gleich Halogen und je nach Konstellation kann es zu Problemen beim Tausch auf LED kommen. Und oftmals weiß man als Laie oder Bewohner eines Hauses, einer Wohnung gar nicht genau, welche Situation man vorliegen hat.

Entscheidend dabei ist erstmal herauszufinden, auf welcher Spannungsebene die bisherigen LED-Leuchten betrieben werden. Dazu kann man das Halogen-Leuchtmittel einfach ausbauen bzw. herausziehen aus dem Sockel. Auf dem Leuchtmittel ist dann neben der Leistung auch die erforderliche Betriebsspannung aufgedruckt.

Bei 230V - Versorgung (Hochvolt-Halogen)

Sind auf dem Leuchtmittel 230V (AC) aufgedruckt, kann man davon ausgehen, dass die Halogenleuchten an der normalen Hausinstallation mit 230V Wechselstrom hängen. In diesem Fall kauft man einfach LED-Leuchtmittel oder LED-Lampen für 230V AC und schließt diese entsprechend an. Und es sollte alle problemlos funktionieren. Bei solchen LED-Leuchtmitteln ist dann die notwendige Gleichrichterelektronik im Leuchtmittel integriert.

Bei 12V - Kleinspannung (Niedervolt-Halogen)

Es kann aber auch sein, dass die Halogen-Leuchten mit Kleinspannung (12 Volt) betrieben werden (ebenfalls am Aufdruck der Halogen-Leuchte erkennbar). Hier wird auch oft von Niedervolt-Halogenlampen gesprochen. Hier werden die Effekte interessanter.

Hat man aus Unwissenheit 230V-LEDs gekauft, wird man verwundert feststellen und sich am Kopf kratzen, wenn diese nicht leuchten. Schnell stellt man anhand der ausgebauten Halogen-Leuchten fest, dass man hier 12V-Kleinspannung vorliegen hat. Um sicher zu gehen, wird der elektrisch Versierte einmal nachmessen, ob an den Adern 12V anliegen. Dabei kann der erste Effekt auftreten, dass man keine Spannung (0,0V) oder nur Durchgang auf der Leitung der Halogen-Leuchten misst.

Die 230V-LEDs als Fehlkauf verbucht, wird man diese dann vermutlich gegen neue 12V-Niedervolt-LEDs eintauschen. Das kann klappen, muss aber nicht. Es gibt hier noch zwei Fälle zu unterscheiden:

Eisenkern-Transformator

Die erste aber recht unwahrscheinliche Variante ist, dass die Kleinspannung für die Niedervolt-Halogen mit einem Eisenkern-Transformator erzeugt wird. Diese sind relativ klobig und machen direkt aus 230V AC/50Hz dann die Kleinspannung 12V AC/50Hz. In diesem Fall lassen sich dann die gekauften 12V-LEDs problemlos betreiben.

Elektronischer Transformator

Problematisch kann es werden, wenn ein Elektronischer Halogen-Transformator eingesetzt ist. Hier kann es zu Problemen und unerwünschten Effekten kommen, wenn man LEDs an ein 12V Kleinspannungsnetz mit elektronischem Transformator für Halogenleuchten anschließt. Im eindeutigsten Fall passiert gar nichts und das LED-Leuchtmittel leuchtet einfach nicht. Es kann aber auch zu Flackern und leichtem Brummen kommen. Die Lebensdauer der LEDs kann massiv verkürzt werden oder die LED gehen sofort kaputt. Welcher Effekt wie Eintritt hängt von der jeweiligen Konstellation des Trafos und der Anzahl der verbauten LEDs und deren Leistung ab.

Ursache dafür ist, dass die Elektronischen Halogen-Transformatoren eine Mindestlast benötigen. Und eine elektronische Schaltung dafür sorgt, dass der Trafo nicht arbeitet, wenn die Mindestlast nicht erreicht wird.

Foto eines elektronischen Halogen-Transformators mit Angabe der Mindestlast
Foto eines verbauten elektronischen Transformators für 12V-Halogen-Stromkreise

Warum hat der elektronische Transformator (Trafo) eine Mindestlast?

Die Mindestlast bei Elektronische Schaltnetzteile, und der elektronische Halogen-Transformator ist nichts anderes in diesem Fall, haben Ausgangsseitig eine erhöhte Leerlaufspannung (U0), die abhängig von der Bauart bis das doppelte der Nennspannung erreichen kann. Erst ab einer bestimmten Mindestlast stellt sich die Nennspannung (Un) ein.
Das heißt, es handelt sich hier um eine eingebaute Schutzfunktion. Würde man beispielsweise nur ein Halogen-Leuchtmittel an einem solchen Transformator betreiben, welches die Mindestlast nicht erreicht, dann hätte man einen zu großen Spannungsfall über das Leuchtmittel und die Halogen-Leuchte würde kaputt gehen. Die eingebaute elektronische Schutzfunktion erkennt jedoch, dass die Mindestlast nicht erreicht wird und schaltet den Transformator gar nicht ein.

LEDs am elektronischen Halogen-Trafo

Da LEDs für gewöhnlich eines wesentlich geringere Leistung als Halogen-Leuchten haben, wird voraussichtlich die Mindestlast des Halogen-Trafos nicht erreicht, der Trafo bleibt aus und die LED leuchten nicht. An der Grenze zu Mindestlast kann zum besagten Flackern kommen. Sollte der elektronische Halogen-Transformator nicht die eingebaute Schutzfunktion haben, kann das LED-Leuchtmittel auch gleich aufgrund einer Überspannung zerstört werden.

Man sollte in diesem Fall den Halogen-Transformator gegen einen elektronischen LED-Transformator tauschen oder gleich auf 230V-Netz umbauen, wobei ein Niedervolt-Gleichstromnetz hinsichtlich der heutzutage vielen elektronischen Verbraucher auch seine (akademischen) Vorteile hat, die den Laien vermutlich wenig kümmern.

Zusammenfassung Lösungsvarianten

Abhängig von den vielen Konstellationen gibt es nun folgende Lösungsvarianten:

  1. Bei 230V AC-Netz mit 230V AC Halogen-Leuchtmitteln einfach gegen 230V LED-Leuchtmittel tauschen.
  2. Bei Niedervolt-Halogen mit Eisenkern-Transformator einfach 12V LED-Leuchtmittel verwenden.
  3. Bei Niedervolt-Halogen mit elektronischem Transformator diesen gegen einen LED-Transformator austauschen und 12V-LED Leuchtmittel verwenden
  4. Alternativ bei Niedervolt-Halogen mit elektronischem Transformator, den elektronischen Halogen-Transformator ausbauen und wieder auf 230V AC Netz umstellen und dann 230V-LEDs verwenden (Voraussetzung: Kabel/Leitungen sind dafür geeignet und Leitungslängen/-reserven sind noch ausreichend).

Obligatorischer Hinweis zum Schluss: Arbeiten an der Elektroinstallation sind immer durch einen ausgebildeten Elektriker (Elektrofachkraft) durchzuführen.

[Datum: 14.01.2024]